Betreff: Neue Regelung bei Schiffbrüchigen und verlorenen Schiffen
Ehrenwerte Kapitäne, Seefahrer und Abenteurer,
aufgrund zahlreicher Berichte über tragische Schiffsunglücke
und die darauffolgenden Streitigkeiten um herrenlose Boote
hat das Hafenamt in Absprache mit den Göttern der See
folgende neue Regelung erlassen:
Stirbt ein Kapitän oder ein Besatzungsmitglied an Bord seines Schiffes,
so wird der Leichnam von den Wellen gnädig an den nächsten sicheren Anleger gespült.
Dort erwacht der Verstorbene wieder zum Leben – wenngleich mit den üblichen Strapazen einer solchen Reise.
Das Schiff selbst bleibt jedoch auf See und treibt weiter.
Es wird nicht zerstört oder versunken, solange der Verfallstimer nicht abgelaufen ist.
Um das eigene Schiff zurückzuholen, genügt es nun, als rechtmäßiger Eigner
einfach an Bord eines anderen Schiffes zu gehen
(z. B. durch den Befehl „takeover“, „uebernehmen“ oder „übernehmen“ auf ein in der Nähe liegendes Boot)
und dann zu seinem treibenden Schiff zu segeln.
Wichtige Hinweise:
Nur der rechtmäßige Eigner (derjenige, der zuletzt als Owner eingetragen war)
kann die Steuerbefehle geben.
Mögen eure Segel stets prall gefüllt sein und die See euch gnädig gesinnt.
Gezeichnet
Der Hafenmeister von Sunna

