Bisher wurde zwischen einem gekauften Datenträger und einem bezahlten Download ein Unterschied gemacht. Sehe der mit dem Verkauf geschlossene Lizenzvertrag ein dauerhaftes Nutzungsrecht vor, sei dies nicht an den Erstkäufer gebunden - das Eigentum der Kopie werde übertragen, von der Firma an den Käufer. Allerdings dürfe der Erstkäufer die Software nach dem Weiterverkauf nicht in Kopie behalten. Im Klartext: Wer ein Stück Software weiterverkauft, darf es nicht gleichzeitig weiter selbst benutzen.
Finde ich recht cool.
Mal sehen wie Spieleplattformen wie Steam, Origin, Windows Live und Co. darauf reagieren und dieses Urteil in Tat umsetzten.
Quelle:
http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/eugh-zu-oracle-vs-usedsoft-gebrauchte-software-darf-verkauft-werden-a-842260.html