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Alrik Treuhand
Beiträge: 324
Registriert: 09 Aug 2006, 18:52

Beitrag von Alrik Treuhand »

Ich find es immer wieder schön wie ernst ich hier genommen werde *grummel*

(siehe meine hochzeitzplanung...)
Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Ynguihilta
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Beitrag von Ynguihilta »

Alrik Treuhand hat geschrieben:*grummel*
250 x 301

*grummel* *grummel*
"Rot, rot, rot sind alle meine Kleider, Rot, rot, rot ist alles was ich hab."
Alrik Treuhand
Beiträge: 324
Registriert: 09 Aug 2006, 18:52

Beitrag von Alrik Treuhand »

Kannst du's kleiner machen und hochladen? *frag*
Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Ynguihilta
Beiträge: 88
Registriert: 12 Jun 2006, 07:27

Beitrag von Ynguihilta »

OooooOooo dann hätte ich die MACHT über Dein Avatar. Willst Du das wirklich? :twisted:
"Rot, rot, rot sind alle meine Kleider, Rot, rot, rot ist alles was ich hab."
Alrik Treuhand
Beiträge: 324
Registriert: 09 Aug 2006, 18:52

Beitrag von Alrik Treuhand »

Ja ich überlasse dir die MACHT^^
Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.