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Alrik Treuhand
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Registriert: 09 Aug 2006, 18:52

Beitrag von Alrik Treuhand »

wurde verkauft ----> Ablage
Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.