Hmm also von mir aus kann er die Klasse ruhig spielen nur sollte er dann keine Player bestehlen dürfen.
Gene hat da schon recht wegen dem Player suchen. Gleiches prinzip wie beim Pken.
Auch wenn mir klar is, dass das einigen Staffis gar nicht schmeckt: :bindafür:
Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Es besteht tatsächlich nur ein geringer Unterschied zwischen PK und Beklauen - und zwar der, dass man beim Beklauen oft auch noch ungesehen und "Blau" aus der Sache rauskommt. Das Opfer weiß nicht, wer es war und kann sich auch nicht revanchieren.
Sich als unsichtbarer Staffi ein Opfer auszugucken und dann mit einem Dieb hinzustealthen ist ein absolut unfairer Vorteil - schließlich müsste ein "normaler" Dieb auf gut Glück in der Gegend rumstealthen (was ja ziemlich lange dauert) um ein Opfer zu finden, ...
Müsste man dann nicht konsequenterweise denn Staff-Status jedem verwehren der Freunde hat die PKen? Denn es ist doch wohl so, dass Informationen die nen Staffie hat nicht immer nur in den Händen des Staffs bleiben (hier werde ich gerne korrigiert). Was ich meine ist, dass es eigentlich nicht um die Vorteile geht die nen Staffie hat, sondern um das Vertrauen das die Spieler dem Staffie gegenüber haben. Und ein Staffie dem die Spieler nicht vertrauen wird (sollte?) es niemals geben, da die immer noch demokratisch gewählt werden...
Also ich würde es verkraften wenn ich mich zum Staff bewerbe (was ich auch schon getan habe^^) und in der offenen Abstimmung rauskommt das der Shard mich nicht will (obwohl ich mir die Heulkrämpfe nur schwer verkneifen könnte ).
Wenn mir aber sogar die Möglichkeit genommen wird mich zu bewerben ohne Alrik (de facto) zu löschen fände ich das schon ziemlich hart...
Ich hoffe mal es ist so ungefähr klar worauf ich hinaus will ohne das ich hier Romane tippe...
Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
ich bin dagegen. ich finde es zwar richtig, den pk zu verbieten, aber als pk ist man (pferd) schneller am ziel, während der taschendieb erst noch (wie erwähnt) langsam zum schnelleren ( ? ) ziel hinstealthen muss. ob er dann das ziel auch erwischt ist glückssache. beim einbrecher seh ich auch kein problem, solange man auch staffi-diebe mit reveal thyself aufdecken kann. wenn ein spieler hingegen afk in der taverne steht und dabei beklaut wird, ist das einfach pech. sowohl spieler als auch staffidiebe könnten ihn dort mit leichtigkeit beklauen... ich habe bisher noch nichts erlebt (oder auch nur gerüchteweise gehört), warum man das ändern sollte.
Ich sags ungern aber Gene hat Recht. Ob man nun Spieler beklaut oder jagt, das sollte kein Staffi machen. Allerdings gelten hier die gleichen Regeln wie beim PvP. Wer es provoziert oder grau/rot, bzw bekannter PK/Taschendieb ist hat es nicht anders verdient und bekommt keine Gnade.
Was ich damit sagen will:
Jeder Staffi hat das Recht sich zu wehren und sich sein Hab und Gut wieder zu holen, bzw. offensiv zu verteidigen, wenn dies nötig ist.
Allerdings sollte er in keinster Weise seinen Staff Status ausnutzen, bzw. gefahr laufen das Leute denken er hätte ihn ausgenutzt. Und in diesem Punkt ist für mich PK`en und das beklauen von Spielern gleich.
Allerdings bedeutet das nicht das man als Staffi keinen roten Char haben darf, oder keinen Dieb spielen darf. Man darf diesen Berufen nur nicht mehr nachgehen solange man sich verpflichtet hat.
Mal so wirklich nur aus Neugierde: Was für Spieler beklauende Diebe mit halbwegs spürbarer Aktivität gibt es denn noch so außer mir und Dux?
Ich kenn da an sich nur die Mandy Mystery (über die ich mir in diesem auch 12jährigen zugänglichem Forum jeden weiteren Kommentar verkneife) und diesen Kerl mit "N" der mittlerweile glaub ich zum PK umschult....
Achja: Das ich gegen diese Regelung bin erwähn ich nicht weiter, ich vermute das denkt ihr euch schon^^
Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.