Seite 1 von 1

EuGH Urteil über gebrauchte Software...

BeitragVerfasst: Sa 7. Jul 2012, 19:33
von Domo
Bisher wurde zwischen einem gekauften Datenträger und einem bezahlten Download ein Unterschied gemacht. Sehe der mit dem Verkauf geschlossene Lizenzvertrag ein dauerhaftes Nutzungsrecht vor, sei dies nicht an den Erstkäufer gebunden - das Eigentum der Kopie werde übertragen, von der Firma an den Käufer. Allerdings dürfe der Erstkäufer die Software nach dem Weiterverkauf nicht in Kopie behalten. Im Klartext: Wer ein Stück Software weiterverkauft, darf es nicht gleichzeitig weiter selbst benutzen.



Finde ich recht cool.

Mal sehen wie Spieleplattformen wie Steam, Origin, Windows Live und Co. darauf reagieren und dieses Urteil in Tat umsetzten.

Quelle:
http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/eugh-zu-oracle-vs-usedsoft-gebrauchte-software-darf-verkauft-werden-a-842260.html

Re: EuGH Urteil über gebrauchte Software...

BeitragVerfasst: So 8. Jul 2012, 00:20
von Bonbori
Werden sie nicht, bis sie dazu per Gericht gezwungen werden. Besagtes Urteil bezieht sich nämlich nicht explizit auf Spiele. Dabei ging es um nen streit zwischen nen Gebrauchtsoftwarehändler und Oracle.

Steam und auch alle anderen derartigen Plattformen werden einen Teufel tun und auch nur einen Fingerbreit mehr hergeben als sie dazu gezwungen sind.