neue baustelle bei 1744 1295 einspruchsfrist wie immer
Re: Neue Baustellen
Verfasst: So 28. Feb 2021, 21:44
von GM Gabriel
Bei 1764 1837 Einspruchsfrist wie immer.
Re: Neue Baustellen
Verfasst: Mo 1. Mär 2021, 11:42
von KalevaViima
Beim Bau sollte auf die Gewässerschutzzone geachtet werden. Ausserdem könnte die Lärmbelastungsgrenze überschritten werden, falls eine Werke errichtet wird!
Ich bitte den zuständigen Baukontrolleur hier ein Auge drauf zu werfen